Heimkosten

Das Heimentgelt oder die Heimkosten sind die Gesamtkosten, welche ein Bewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Die Ermittlung des Pflegesatzes unserer Einrichtung wird bestimmt durch die Vorgaben des Landespflegegesetzes des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Das Heimentgelt gliedert sich in 5 Bestandteile auf:

  • Pflegekosten gem. § 82 I Nr. 1 SGB XI
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung gem. § 82 II Nr. 2 SGB XI
  • Investitionskosten gem. § 82 II Nr. 1 und III, IV SGB XI – Vergütungsvereinbarung gem. § 76 II SGB XII
  • Besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 88 I Nr. 1 SBG XI)
  • Zusätzlich pflegerisch – betreuende Leistungen (§ 88 I Nr. 2 SGB XI)

Die Pflegekosten sind je nach Pflegegrad unterschiedlich und decken die Personal- und Sachkosten für die Pflege ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Wohnraummiete, Energiekosten, Ernährung, Reinigung usw. Die Investitionskosten umfassen die Kosten für die Instandhaltung und Werterhaltung der Pflegeeinrichtung.

Seit dem 01.01.2017 gibt es den „einheitlichen Eigenanteil“, dieser ist von den Bewohnern zu tragen, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 2, sich der Bewohner befindet.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich, um etwaige Fragen zu den Kosten für einen Platz in unserem Haus zu klären.

Sehr geehrte Bewohnerin, sehr geehrter Bewohner, sehr geehrte Angehörige und Betreuer

wir sind auf Ihr Mithilfe angewiesen und bitten Sie, uns vor dem Einzug folgende Unterlagen ausgefüllt zu übergeben.

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Wir bieten Ihnen in unserem Lebens- und Gesundheitszentrum rund um die Uhr eine hohe Pflegequalität zu fairen Preisen. Hier zeigen wir Ihnen, wie sich die Kosten zusammensetzen.

Übersicht der Heimkosten für die vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

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